Praxis für Psychotherapie
                                   Dr. Wiedenmann

Informationen

Generell können Sie jede im Psychotherapeutenregister der Kassenärztlichen Vereinigung eingetragene ambulante Praxis aufsuchen. Sie benötigen keine Überweisung von einem Arzt. Sie sollten sich aber grundsätzlich vorab fragen, ob Sie lieber von einer Frau oder einem Mann behandelt werden möchten. Nachdem Sie diese Entscheidung getroffen haben, gilt es innerhalb der ersten Sitzungen herauszufinden, ob Sie mit ihrem Gegenüber zusammenarbeiten können und wollen. Es muss sozusagen „die Chemie stimmen“. Psychotherapie lebt davon, dass Sie das Gefühl haben, offen über wirklich ALLES reden zu können. Das Vertrauensverhältnis zwischen Ihnen und dem Therapeuten/der Therapeutin ist essentiell wichtig für ihren persönlichen Therapieerfolg. Dabei begegnet Ihnen der Therapeut/die Therapeutin i.d.R. empathisch, respektvoll und wertschätzend. Transparenz ist ein wichtiges Gebot, so dass Sie sich über das Vorgehen ausreichend informiert fühlen sollten. Auch Kritik, Veränderungswünsche o.ä. sollten Sie immer zeitnah vorbringen und besprechen können. Sollte Ihnen Ihr Bauchgefühl aber sagen, dass Sie sich nicht gut aufgehoben und/oder verstanden fühlen, teilen Sie dies dem Therapeuten/der Therapeutin unbedingt mit. Sollte keine Lösung gefunden werden, ist es auf jeden Fall zielführender, wenn Sie einen anderen Kollegen/eine andere Kollegin aufsuchen, da sonst Ihr persönlicher Therapieerfolg gefährdet wäre.

Aber auch der Therapeut/die Therapeutin muss in den ersten Sitzungen einiges mit Ihnen gemeinsam herausfinden. Zuerst muss eine krankheitswertige Symptomatik vorliegen. Das heißt, Ihre Symptome und Beschwerden müssen eine Krankheit darstellen, wie sie in der „Internationalen Klassifikation der Krankheiten“ (ICD-10), im Kapitel V (F) (Kapitel für psychische Störungen), diagnostiziert werden kann. Darüber hinaus sollte es realistische Therapieziele geben, bei deren Erreichung Sie der Therapeut/die Therapeutin unterstützen kann. Zu guter Letzt muss natürlich die Therapie auch von der Krankenkasse genehmigt werden (s.u. zum weiteren Vorgehen).

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