Informationen
In Deutschland dürfen nur Personen die Medizin oder Psychologie studiert und sich anschließend einer entsprechenden Weiterbildung (in einem der o.g. Verfahren) unterzogen haben, Psychotherapie anbieten und abrechnen. Die gesetzlich geschützten Titel sind dann bei den Ärzten z.B. „Facharzt für Psychosomatik“ oder „Facharzt für Psychiatrie“ mit dem Zusatz „und Psychotherapie“ bzw. „Ärztlicher Psychotherapeut“. Bei den Psychologen lautet die gesetzlich geschützte Bezeichnung „Psychologischer Psychotherapeut“. Nur Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie darf auch von Pädagogen und Sozialpädagogen mit entsprechender Weiterbildung angeboten werden.
Damit eine Psychotherapie über die Krankenkasse abgerechnet werden kann, muss ein Therapeut über eine Kassenzulassung der Kassenärztlichen Vereinigung verfügen. Sie erfahren die Namen aller kassenzugelassenen Psychotherapeuten in Ihrer Region über Ihre Krankenkasse oder die Kassenärztliche Vereinigung (die Ausnahmen im Rahmen einer Kostenerstattung sollen hier nicht weiter ausgeführt werden).